Vorzeitig Schluss machen: Rente mit 63: Können auch Sie früher in den Ruhestand?

Viele Menschen würden gerne früher raus aus dem Job und den Ruhestand genießen. Für wen die "Rente mit 63" infrage kommt und was man dazu wissen muss.

Feb 5, 2025 - 11:14
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Vorzeitig Schluss machen: Rente mit 63: Können auch Sie früher in den Ruhestand?

Viele Menschen würden gerne früher raus aus dem Job und den Ruhestand genießen. Für wen die "Rente mit 63" infrage kommt und was man dazu wissen muss.

Die schlechte Nachricht vorweg: Die ursprüngliche "Rente mit 63" gibt es gar nicht mehr. Denn zumindest ohne Abschläge kann niemand mehr in Deutschland so früh in Rente gehen. Aber: Es gibt nach wie vor Möglichkeiten, abschlagsfrei früher in Rente zu gehen, wenn auch nicht ganz so früh. Und auch mit 63 Jahren kann man sich tatsächlich schon in den Ruhestand verabschieden, wenn man entsprechende Abschläge in Kauf nimmt (siehe weiter unten).

"Rente mit 63" wird zur Rente mit 65

Als "Rente mit 63" wurde ursprünglich die abschlagsfreie Frührente für Menschen bezeichnet, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Als der Gesetzgeber diese 2012 einführte, lag das reguläre Renteneintrittsalter noch bei 65 Jahren – und die Frührente für besonders langjährig Versicherte gab es ab dem 63. Geburtstag.

Mit dem schrittweisen Anstieg der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, stieg auch das Alter für die "Rente mit 63" – zunächst in Monats-, dann in Zweimonatsschritten. Menschen, die 1961 geboren sind, können demnach frühestens mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab Geburtsjahr 1964 beginnt diese Frührente ab dem vollendeten 65. Lebensjahr.  Aus der "Rente mit 63" ist dann eine "Rente mit 65" geworden.

Mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand

Die ursprüngliche "Rente mit 63", ist also derzeit eine "Rente mit 64 plus X" und bald eine "Rente mit 65". Offiziell heißt das Ganze "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Um die besagten zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können, muss man 45 Versicherungsjahre vorweisen. Dafür rechnet die Deutsche Rentenversicherung folgende Zeiten zusammen:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit
  • Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden (Wenn nur der Arbeitgeber Beiträge gezahlt hat, gelten die Zeiten anteilig).
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung (bis 10. Geburtstag)
  • Zeiten der nicht-erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen wie Krankengeld (aber nicht für Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe).
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
  • Freiwillige Beiträge zählt die Rentenversicherung nur mit, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge zusammenkommen.

Wer durch Zusammenrechnung dieser Zeiten auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen. Etwas geringer als mit 67 fällt die Rente trotzdem aus, da zwei Jahre kürzer eingezahlt wurde. Außerdem wichtig: Diese Art der Frührente kann man nicht noch früher erhalten, indem man Abschläge in Kauf nimmt. Eine Rente mit 63 ist auf diesem Weg also nicht möglich.

Mit 35 Versicherungsjahren in den Ruhestand

Es gibt einen anderen Weg, der die Rente mit 63 möglich macht – der kann einen allerdings viel Geld kosten. Denn: Auch wer keine 45 Versicherungsjahre zusammenbekommt, kann vorzeitig in Rente gehen, dann allerdings mit Abschlägen. Ab 35 Versicherungsjahren kann man die "Altersrente für langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen. Bei dieser Art der Frührente werden für jeden Monat, den man früher in Rente geht, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – und zwar dauerhaft bis zum Tod (und auch nach dem Tod noch fällt die Hinterbliebenenrente kürzer aus). 

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Das bedeutet: Wer zwei Jahre früher in Ruhestand geht, muss mit einem Abschlag von 7,2 Prozent auf die Rente leben. Und wer das Maximum ausreizt und statt mit 67 Jahren mit 63 Jahren in Rente geht, hat einen Abzug von 14,4 Prozent. Der Abzug erfolgt auf die bis dahin erreichte Rente, nicht auf die Rente, die man bis 67 Jahre erreicht hätte. Durch das kürzere Einzahlen in die Rentenkasse geht einem also de facto noch mehr an Rente verloren. Andererseits kann man auch durch den Kauf von Rentenpunkten Abzüge bei der vorzeitigen Rente ausgleichen.

Für die benötigten 35 Versicherungsjahre berücksichtigt die Rentenversicherung:

  • Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb Lebensjahre (vor 1992 geborene Kinder) oder drei Lebensjahre (ab 1992 geboren)
  • Monate der nicht-erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
  • Monate aus Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden (Wenn nur der Arbeitgeber Beiträge gezahlt hat, gelten die Zeiten anteilig).
  • Monate aus Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
  • Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nichts eingezahlt wurde (Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium).
  • Berücksichtigungszeiten wie Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Was bei der Frührente noch wichtig ist

Ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente erfüllt sind, lässt sich der Rentenauskunft der Rentenversicherung entnehmen. Sie wird ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre verschickt und ist ausführlicher als die Renteninformation, die vorher jährlich verschickt wird. Zudem kann man sich auch jederzeit selbst aktiv mit einem Antrag auf Kontenklärung bei der Rentenversicherung melden. 

Wichtig ist neben den formalen Voraussetzungen die Frage, ob man sich die vorzeitige Rente leisten kann. Mit dem Rechner der Rentenversicherung lassen sich Abzüge und Rentenhöhe im Voraus berechnen. Um einen wirklichen Überblick über die finanzielle Situation zu bekommen, muss man weitere Faktoren berücksichtigen. Erwartet man zusätzliche Einkünfte aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge? Wie hoch sind Steuerbelastung und Sozialabgaben? Soll neben der Rente weiter gearbeitet werden (seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr)? 

Rente mit 70 07.22Was man alles wie beachten muss, ist gar nicht so leicht im Blick zu behalten. Im Zweifel hilft ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Experten der Deutschen Rentenversicherung. Der Rentenantrag muss übrigens spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt werden. Egal, ob es die Rente mit 63 sein soll, oder doch etwas später.