So ist die Gesetzeslage: Mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig nutzen: Was ist 2025 erlaubt?

Was ist besser als ein Balkonkraftwerk? Mehrere Balkonkraftwerke. Aber ist das eigentlich sinnvoll – und ist es überhaupt erlaubt, mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig zu nutzen?

Feb 4, 2025 - 23:07
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So ist die Gesetzeslage: Mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig nutzen: Was ist 2025 erlaubt?

Was ist besser als ein Balkonkraftwerk? Mehrere Balkonkraftwerke. Aber ist das eigentlich sinnvoll – und ist es überhaupt erlaubt, mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig zu nutzen?

Deutschlands Balkone erhalten ein Upgrade. Neben Blumenkästen, Topfpflanzen und Rattanmöbeln sind immer öfter auch Solarmodule an Balkonen zu sehen. Laut Bundesnetzagentur wurden allein im Jahr 2024 mehr als 780.000 Balkonkraftwerke angemeldet. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch 2023. Das heißt: Mehr Menschen speisen eigenen Strom in die Netze ein. Mit den kleinen, steckerfertigen Solarkraftwerken für den Balkon ist das kinderleicht. Aber wie viele Balkonkraftwerke sind eigentlich gleichzeitig erlaubt? Gibt es bestimmte Regeln dazu? Wir klären auf.

Mehrere Balkonkraftwerke auf einmal installieren: Das sind die Regeln

Auf die Frage, ob mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig genutzt werden dürfen, gibt es eine eindeutige Antwort: Ja, das ist durchaus erlaubt. Allerdings gibt es ein paar Regeln, die von der Bundesregierung im 2024 verabschiedeten Solarpaket I festgehalten wurden und beachtet werden müssen. Folgendes gilt:

  • Es dürfen mehrere Balkonkraftwerke zusammengeschlossen werden.
  • Die Solarmodule der PV-Anlagen dürfen zusammen maximal 2.000 Watt Leistung erbringen.
  • Die Gesamtausgangsleistung der Wechselrichter von Balkonkraftwerken in einem Haushalt darf maximal 800 Watt betragen.
  • Pro Stromkreis im Haushalt darf nur ein Wechselrichter angeschlossen werden.

Begrenzt ist demnach also nicht die Anzahl der Balkonkraftwerke, sondern vielmehr die Leistung, die maximal ins Netz eingespeist werden darf. Eine Einspeiseleistung über 800 Watt ist auch 2025 nicht erlaubt. Wer also zwei oder noch mehr Balkonkraftwerke zugleich betreiben möchte, kann das zwar tun, darf aber dennoch das 800-Watt-Limit nicht überschreiten.

An einem Beispiel lässt sich besser verstehen, was genau erlaubt ist: Ein Mieter betreibt bereits eine Balkonanlage mit 400 Watt Leistung, beispielsweise eine von Kleines Kraftwerk. 

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Der Wechselrichter ist an den Stromkreis des Wohnzimmers angeschlossen. Er installiert ein weiteres Balkonkraftwerk mit einem Solarmodul (400 Watt Leistung). Der Wechselrichter dieses zweiten Balkonkraftwerks ist mit dem Stromkreis der Küche verbunden. Insgesamt werden also nicht mehr als 800 Watt in das Stromnetz eingespeist, es ist außerdem nicht mehr als ein Wechselrichter pro Stromkreis angeschlossen. Wichtig ist dabei, dass beide Wechselrichter maximal 400 Watt einspeisen – bei Kleines Kraftwerk ist zum Beispiel in diesem Fall ein 400-Watt-Mikro-Wechselrichter dabei.

Warum ist es wichtig, den eingespeisten Solarstrom zu begrenzen?

Es gibt ein paar gute Gründe, warum die Einspeiseleistung auf mittlerweile immerhin 800 Watt begrenzt ist:

  • Die Netzstabilität muss zu jeder Zeit aufrechterhalten bleiben.
  • Eine unkontrollierte Einspeisung soll vermieden werden.
  • Haushaltsstromkreise und Steckdosen sind nicht für hohe Rückeinspeisungen ausgelegt – Leitungen und Sicherungen sollen nicht überlastet werden.
  • Mit der 800-Watt-Grenze werden Balkonkraftwerke laut Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) europaweit standardisiert.
  • Es ist kein Elektriker nötig, um die Anlagen zu installieren.

Wenn mehrere Balkonkraftwerke zu viel Strom produzieren: Was dann?

Die festgesetzte Grenze von maximal 800 Watt Einspeiseleistung der Wechselrichter pro Haushalt darf nicht überschritten werden. Wer mehrere leistungsstarke Balkonkraftwerke an verschiedenen Stromkreisen nutzt, sollte die Einspeisung mithilfe des Wechselrichters drosseln. 

Viele moderne Mikrowechselrichter sind WLAN-fähig und per App steuerbar. In dem Fall lässt sich die Einspeiseleistung oft einfach drosseln. Beim Kauf der Anlage sollte aber darauf geachtet werden, dass der Wechselrichter tatsächlich drosselbar ist. Ein Balkonkraftwerk wie das von Solarway mit 1.600 Watt Leistung kann über den Wechselrichter auf 800 oder 600 Watt gedrosselt werden.

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Mehrere Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur anmelden

Ob ein Balkonkraftwerk oder mehrere: Besitzer müssen die kleinen Solarstromerzeuger bei der Bundesnetzagentur anmelden. Mit dem Solarpaket I ist die Anmeldung von Balkonkraftwerken aber immerhin einfacher geworden. Inzwischen genügt die simple Meldung über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Wer sich beispielsweise das NuaSol-Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung angeschafft hat, gibt im Online-Register der Bundesnetzagentur nur einige Stammdaten an:

  • Datum der Inbetriebnahme
  • Anmeldedatum
  • Art des Energieträgers
  • Brutto- und Nettoleistung der Einheit
  • Postleitzahl und Standort der Anlage 

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Fazit

Wer mehrere Balkonkraftwerke betreiben möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen tun. Damit eine Anlage noch als Balkonkraftwerk gilt und vereinfacht in Betrieb genommen werden darf, gilt: Nur ein Wechselrichter pro Stromkreis, die Gesamtleistung aller Wechselrichter im Haushalt darf maximal 800 Watt betragen und die Module dürfen eine maximale Leistung von 2.000 Watt mitbringen.

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