Urteile des Monats: AfD Sachsen gesichert rechtsextrem
Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der… Weiterlesen Urteile des Monats: AfD Sachsen gesichert rechtsextrem The post Urteile des Monats: AfD Sachsen gesichert rechtsextrem appeared first on Volksverpetzer.
Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.
Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat gab es unseren großen Urteile-Jahresrückblick 2024. Kaum ins neue Jahr gestartet, holen wir die Urteile für Dezember und Januar zusammen nach, allen voran die erneute gerichtliche Bestätigung: die AfD Sachsen ist gesichert rechtsextrem und drei weitere Urteile für die AfD.
1. Nächstes Gericht bestätigt: AfD Sachsen ist wirklich gesichert rechtsextrem
Die AfD Sachsen ist gesichert rechtsextrem. Das ist nichts Neues, wurde aber nun erneut gerichtlich bestätigt. Die Chronik: Der Landesverfassungsschutz Sachsen hatte die AfD Sachsen im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen hatte die AfD einen Eilantrag eingereicht. Diesen wies das Verwaltungsgericht Dresden zurück. Dagegen wiederum legte die AfD Beschwerde ein. Diese wies nun das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, das heißt, die AfD Sachsen muss nun hinnehmen, dass sie sich nicht mehr durch die Instanzen klagen kann.
Laut Gericht liegen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ und „gegen das Demokratieprinzip“ gerichtet seien.
Obwohl die AfD Sachsen also schon seit Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist und dies nun doppelt gerichtlich bestätigt ist, wurde nun ein AfD-Rechtsextremist in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt. Eine Kommission, die die Regierungsaufsicht über den Verfassungsschutz überwacht. Warte mal, aber es ist ja der Verfassungsschutz, der eigentlich die AfD überwachen soll, weil sie gesichert rechtsextremistisch ist?
Verkehrte Welt und der mediale und öffentliche Aufschrei darüber ist viel zu gering – auch darüber, dass der AfD-Kandidat mit Stimmen der CDU und des BSW zu dem Posten kam. HIer berichteten wir ausführlich über die schleichende Machtübernahme der AfD Sachsen und warum die Brandmauer dort immer mehr bröckelt:
Wie bei den meisten Artikeln der Urteile des Monats auch, beschäftigt uns die AfD noch in vielen weiteren Fällen. Der nächste in Mecklenburg-Vorpommern:
2. AfD-Fraktionsvorsitzender (Mecklenburg-Vorpommern) muss Unterlassungserklärung abgeben
Im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern kam es noch im November zu einem Eklat. Der Chef der AfD-Landtagsfraktion, Nikolaus Kramer, behauptete gegenüber der SPD und ihrem Fraktionschef Julian Barlen:
Die SPD und Barlen würden, „wenn sie die Macht hätten“, ihn „und die gesamte AfD-Fraktion in ein Internierungslager stecken“.
Barlen warf dem AfD-Mann vor, mit seiner Aussage die wahren Opfer von Unterdrückung und Terror während der NS-Zeit zu verunglimpfen und sprach von einer beleidigenden Verleumdung gegenüber der SPD.
Das sah das Landgericht Schwerin wohl ähnlich – Kramer musste eine Unterlassungserklärung abgeben. Würde er seine Aussage dennoch wiederholen, muss er mit einer Strafe rechnen. Eine Strafanzeige gegen den AfD-Mann zog die SPD-Fraktion zurück.
So extrem ist Kramer
Bereits 2023 sorgte Kramer für Schlagzeilen. Damals bot er dem österreichischen Rechtsextremisten Sellner eine Bühne, indem er ihn zu seinem Podcast einlud, den er “Außerparlamentarischer Widerstand und Regime Change von rechts” betitelte. Die beiden besprachen darin, wie eine Regierungsübernahme in Deutschland gelingen könnte.
Und auch 2019 fiel Kramer bereits rassistisch auf:
Kramer ist übrigens laut eigenen Angaben Polizeivollzugsbeamter. Wie er in einem Interview sagte, seien “Männer mehr für Politik gemacht”. Die AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern besteht übrigens nur aus Männern, mit Ausnahme von einer Frau, die erst seit 2021 im Parlament sitzt.
Seit Anfang Dezember 2024 beschäftigt Kramer übrigens den ehemaligen Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Identitären Bewegung (Verfassungsschutzbericht 2020, S. 108), Daniel Fiß als persönlichen Referenten. Er war auch in der Jugendorganisation der ehemaligen NPD aktiv. Trotz seiner Beschäftigung bei Kramer bleibt Fiß weiterhin Chefredakteur der rechtsextremen Postille „Heimatkurier“ aus Österreich. Bezahlt wird er nun zusätzlich von deutschem Steuergeld. Wo bleibt da die Prüfung des AfD-Verbots?
3. AfD-Kreisvorsitzender zu 4.200€ Strafe verurteilt
Wegen Billigung von Straftaten wurde der AfD-Kommunalpolitiker Frank Marx zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro verurteilt (70 Tagessätze zu 60 Euro). Er ist in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) AfD-Kreisvorsitzender und Stadtrat. Im Juni 2023 soll er unter einen Facebook-Beitrag des rechtspopulistischen Privatsenders Servus TV aus Österreich über die mögliche Verbindung in die Ukraine im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 im September 2022 kommentiert haben:
„Scholz wusste das wohl auch – der Typ muss sofort als Kanzler abtreten und im Innenhof des Bendlerblocks ersch… werden.“
Darüber berichtete die “Rheinpfalz”. Der Kommentar ist unter dem Facebook-Beitrag nicht mehr zu finden. Marx bestreitet bis heute, Urheber des Kommentars zu sein.
Das Bundeskriminalamt wurde auf den Kommentar aufmerksam, da die Meldestelle Respect – Gegen Hetze im Netz, eine zivilgesellschaftliche Anlaufstelle der Jugendstiftung Baden-Württemberg, diesen gemeldet hatte. Dies beweist, dass zivilgesellschaftliches Engagement wirkt!
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Marx hat bereits Berufung eingelegt. Nun liegt die Entscheidung beim Landgericht Frankenthal.
4. AfD-Kommunalpolitiker wegen Volksverhetzung verurteilt
Ein weiterer AfD-Kommunalpolitiker stand im Dezember vor Gericht. Das Prenzlauer Amtsgericht verurteilte den AfD-Mann Tony Riller, Kreistagsabgeordneter und zweiter stellvertretender Vorsitzender der AfD Uckermark, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro (in Summe 12.000 Euro) plus Begleichung der Verfahrenskosten. Riller hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der AfD-Politiker würde mit dieser Geldstrafe als vorbestraft gelten.
Konkret geht es um eine Rede Rillers auf dem Prenzlauer Marktberg im Jahr 2023 während einer AfD-Kundgebung. Diese richtete sich “gegen einen unmittelbar bevorstehenden Kreistagsbeschluss zum Ausbau des Prenzlauer Bürohauses in der Brüssower Allee 91 zu einer Erstaufnahmeunterkunft für bis zu 300 Flüchtlinge und Asylbewerber”, wie der Nordkurier schreibt.
Riller verbreitete in seiner Hetzrede Lügen und Hass gegenüber Geflüchteten. Die Fakten vorab: Die Fluchtroute über das Mittelmeer ist eine der tödlichsten weltweit. Allein 2024 sind mindestens 2.200 Schutzsuchende im Mittelmeer ertrunken, diese Zahl ist aller Wahrscheinlichkeit nach zu niedrig.
Medienberichte über über Bord geworfene Kinder beziehen sich ausnahmslos auf kriminelle Schlepper als Täter. Darüber hinaus werden den europäischen Küstenwachen immer wieder illegale Pushbacks vorgeworfen. So sollen beispielsweise griechische Grenzbeamte Flüchtlinge wieder ins Meer geworfen haben anstatt deren Leben zu retten.
Der AfD-Politiker ignoriert diese Fakten – mehr noch: er betreibt Täter-Opfer-Umkehr in seiner pauschalen Hetze gegen Geflüchtete. Er sagte, die Bundesregierung würde „im großen Stil Messerstecher, Vergewaltiger und Mörder alimentieren” und sprach von einem “historischen Verbrechen an unserem Volk”. Ein Teil der Flüchtlinge würde bereits “als Mörder” hier ankommen. Als Begründung nannte er einen angeblichen Bericht eines syrischen Flüchtlings, wonach bei der Überfahrt im Schlauchboot Kinder und Säuglinge über Bord geworfen worden seien, um die Überfahrt nicht zu gefährden.
Riller hetzte, wie nun auch gerichtlich festgestellt wurde, nicht nur pauschal gegen eine Bevölkerungsgruppe. Er wollte auch gezielt Hass in der Bevölkerung anstacheln.
5. Jugendstrafe für Mörder von Samuel Kofi Yeboah
Aus Hass handelte offensichtlich auch der Mörder von Samuel Kofi Yeboah, einem ghanaischen Geflüchteten. Ein Neonazi aus Saarlouis (Saarland) hatte 1991 ein Asylbewerberheim in Brand gesetzt, “um dieses unbrauchbar zu machen und die von ihm als Ausländer verachteten Bewohner zu vertreiben”, wie der Bundesgerichtshof schreibt. Yeboah starb an seinen erlittenen Brandverletzungen.
Im Januar verwarf nun der Bundesgerichtshof die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und vierer Nebenkläger gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Dieses hatte den Neonazi wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf tateinheitlichen Fällen des versuchten Mordes und der versuchten besonders schweren Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Täter war zu dem Zeitpunkt noch jung.
Jetzt fragst du dich bestimmt, warum ein Mann, der diese grauenhafte Tat schon vor knapp 34 Jahren beging, erst jetzt verurteilt wurde? Und worum drehten sich die Revisionen?
“Paradebeispiel für institutionellen Rassismus”
Dafür brauchen wir mehr Hintergründe. Zum Tatzeitpunkt befanden sich 21 Menschen in der Unterkunft, 13 schliefen im Obergeschoss (darunter Yeboah), 8 feierten im Erdgeschoss einen Geburtstag. Der Neonazi wurde schon vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mord an Yeboah und wegen 12 versuchter Morde verurteilt – dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof. Aber er wurde nicht wegen versuchten Mordes an den 8 feiernden Menschen verurteilt, die Begründung: Der Täter habe “darauf vertraut, dass die Feiernden den Brand rechtzeitig bemerken und dann durch die Haustür fliehen können”, wie die Tagesschau schreibt. Eine angesichts der rechtsextremen und rassistischen Gesinnung der Neonazi-Szene extrem naiv wirkende Begründung.
Dass der Täter erst jetzt rechtskräftig verurteilt wurde, liegt Beobachtern zufolge an strukturellen Fehlern bei der Aufklärung der Polizei in den 90er Jahren. Dass der bereits eingestellte Prozess wieder aufgerollt wurde, ist einer Zeugenaussage aus dem Jahr 2019 zu verdanken. Damals hatte sich eine Frau bei der Polizei gemeldet, “weil sie sich nach dem Lesen eines Artikels über ungelöste Mordfälle im Saarland an ein Grillfest erinnert hatte, bei dem sich Peter Werner S. [der nun verurteilte Täter – Anm. d. Red.] ihr gegenüber mit der Tat gebrüstet habe: „Das war ich. Und sie haben mich nie erwischt.“”, wie Endstation-Rechts berichtet.
Obwohl es in den 1990er Jahren viele Brandanschläge aus der Neonazi-Szene gab, wurde damals gerade einmal zwei Wochen nach potenziellen rechtsextremen Tätern gesucht. Unschuldsbeteuerungen der Neonazis wurde geglaubt, die Bewohner des Asylbewerberheims wurden hingegen ohne Dolmetscher befragt. Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann sprach von einem “Paradebeispiel für institutionellen Rassismus.“
6. Neukölln-Prozess: Mehrjährige Haftstrafen nach rechtsextremistischem Brandanschlag
Ein weiteres Urteil, das eindeutig dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen ist, führt uns nach Berlin-Neukölln. Auch hier geht es um Brandanschläge. Konkret wurden die Rechtsextremen Sebastian T. (früherer NPD-Kader) und Tilo P. (früherer AfD-Politiker) zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten legten Revision ein.
“Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft hatte das Duo in der Nacht zum 1. Februar 2018 Brandanschläge auf die Autos eines Buchhändlers und des Linkenpolitikers Ferat Koçak verübt. Zudem hätten die Männer hauptsächlich im Jahr 2017 Plakate und Aufkleber mit rechtsextremen Parolen geklebt, mit aufgesprühten Graffitis seien Menschen bedroht worden”, wie der Spiegel schreibt.
Seit 2013 gab es mehr als 70 erfasste rechtsextreme Straftaten in Berlin-Neukölln. Sie richten sich gegen Menschen, die sich gegen rechts engagieren.
7. “Freie Sachsen”- Stadtrat verurteilt
Ein weiteres, dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnendem Urteil beschäftigte die Gerichte noch im Dezember. Günter René Lang, Kreis- und Stadtrat der “Freien Sachsen” aus Glauchau, wurde wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz zu 20 Tagessätzen in Höhe von 75 Euro verurteilt. Die Kleinstpartei “Freie Sachsen” wird vom Verfassungsschutz Sachsen als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Lang teilte Ende 2020 auf seinem Instagram-Kanal eine Bildmontage, auf der sowohl der SS-Offizier Werner Ostendorff mit SS-Abzeichen und Totenkopf als auch ein Polizeibeamter aus Schleswig-Holstein zu sehen sind. Die Collage trug den Schriftzug „Ich führe nur Befehle aus“. Langs Verteidiger sagte selbst, dass das Bild damals im Zusammenhang mit den Corona-Demonstrationen im Internet geteilt wurde. Auch hier sehen wir wieder eindeutig: Die Abgrenzung, wer Querdenker, Rechtsextremist oder Anderes ist, fällt immer schwerer. Letztendlich ist das geteilte Ziel die Abschaffung der Demokratie.
Lang muss nicht nur zusätzlich die Prozesskosten tragen, sondern dem betroffenen Polizisten auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 650 Euro zahlen.
8. Wegen falscher Maskenatteste: 22 Monate Bewährung für Mediziner
Springen wir weiter zu den Querdenkern, die wie gewöhnlich die Gerichte auch in den letzten Monaten beschäftigten. Ebenfalls im Dezember wurde die “Hamburger Querdenker-Ikone”, wie Endstation-rechts titelt, wegen Ausstellens falscher Maskenatteste zu einer 22monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wie andere Querdenker-Ärzte während der Corona-Pandemie auch, stellte der Mediziner Walter Weber Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus, ohne die Person je körperlich untersucht zu haben. Und das 57 Mal.
Bis heute leugnet die von ihm mitgegründete Gruppe “Ärzte für Aufklärung” die Gefährlichkeit des Corona-Virus und verbreiten Verschwörungsmythen. Doch bei Corona-Verschwörungsmythen bleibt es bei Weber nicht. Wie Endstation-rechts schreibt, richtete er “eine Behandlung als Onkologe an der persönlichen Annahme aus, dass Krebs maßgeblich durch „psychosomatischen Stress“ und „ungelöste Konflikte“ verursacht werde”. Der Bezug: der antisemitische Verschwörungsideologe Ryke Geerd Hamer. Aber auch Rassismus kann man Weber unterstellen:
“Im Jahr 2000 sprang er einer Rentnerin zur Seite, die wegen einer rassistischen Beleidigung angeklagt war. Er bescheinigte der Frau kurzerhand, in Gegenwart von Schwarzen „Angstzustände“ zu bekommen” (Endstation-rechts).
Seine Verteidigung hat gegen die Bewährungsstrafe schon Revision eingelegt. Den Prozess, der seit Mai 2024 lief, nannte die zuständige Richterin “herausfordernd”. Fans des Querdenkers hatten laut der Strafkammervorsitzenden Wachtmeister beleidigt, Praktikant:innen der Justiz am Betreten des Saales gehindert und störten auch die Urteilsbegründung im Dezember mit Zwischenrufen.
Einsichtig zeigte sich Weber nicht: Er verkündete noch in seinem Schlusswort, auch in Zukunft wieder so zu handeln, wie er es getan hat. Die Bewährungsauflage des Gerichts: Weber darf drei Jahre lang keine Maskenatteste ausstellen.
9. Fuellmich-Verteidigerin muss Strafe zahlen
Wir bleiben noch bei den Querdenkern. Der als Querdenker im „Corona-Ausschuss“ und als dieBasis-Vorstand bekannt gewordene Dr. Reiner Fuellmich, der uns mit einer Klage finanziell ruinieren wollte, die Pandemie leugnete und Menschen mit einer „Sammelklage auf Schadensersatz“ u.a. gegen Drosten Versprechen machte, die er gar nicht halten konnte, sitzt seit Oktober 2023 in der JVA Rosdorf (Göttingen) in Untersuchungshaft. Er war vor der deutschen Justiz nach Mexiko geflohen, wurde aber von den dortigen Behörden abgeschoben. Konkret geht es in dem Prozess um Untreue- und Betrugsvorwürfe um Corona-Spendengelder in Höhe von 700.000 Euro, die Fuellmich privat ausgegeben haben soll. Außerdem habe er im April 2020 falsche Angaben in einem Antrag auf Corona-Soforthilfe gemacht und so zu Unrecht 15.000 Euro bekommen. Fuellmich bestreitet die Vorwürfe.
Fuellmich sitzt nach wie vor in U-Haft, der Prozess wird sich bis Anfang Juli hinauszögern. Alle Fakten zum Hintergrund des Fuellmich-Prozesses findest du hier:
Dennoch kam es im Dezember zu Aufregungen um Fuellmich. Denn gegen seine Verteidigerin wurde von der Staatsanwaltschaft ein Bußgeld erhoben. “Die Ermittler werfen der Frau vor, Aussagen aus einem Anwaltsgespräch mit dem Angeklagten mitgeschnitten und im Internet veröffentlicht zu haben, wie die Justizbehörde mitteilte. Die Verteidigerin habe keinen Einspruch eingelegt, der Bußgeldbescheid sei damit seit Kurzem rechtskräftig”, wie die FAZ schreibt. Obwohl Häftlinge sich in Form von Interviews äußern dürfen, muss dies zuvor mit den Behörden abgesprochen werden, was im Fall Fuellmich nicht passiert ist. Insgesamt elf Verstöße zählt die Staatsanwaltschaft, was zu einem Bußgeld von 4.400 Euro führt.
10. Geldstrafen wegen Politiker-Beleidigung
Wir schließen diesen Artikel mit Urteilen ab, deren Hintergründe uns bei den Urteilen des Monats nicht neu sind.
Immer wieder werden Menschen verurteilt, die Politiker beleidigen. So auch im Dezember eine Hannoveranerin, die zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt wurde. Sie teilte ein Video von Annalena Baerbock (Grüne), in dem die Politikerin als Terroristin bezeichnet wurde. Außerdem veröffentlichte sie auf ihrem öffentlichen Instagram-Profil Bilder diverser Politiker mit schmalen schwarzen Oberlippenbärten und diversen Schriftzügen. Baerbock hatte Strafantrag gestellt.
Bereits im November wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Bundeskanzler Olaf Scholz beleidigte und zur Gewalt gegen ihn aufrief. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel eingelegt wurden.
Digitale Gewalt beeinträchtigt unsere Demokratie
Schon seit langem ist eine Verrohung des politischen Klimas in Deutschland festzustellen, wie bereits auf Kommunalebene zu sehen ist. Fast zwei Drittel aller Bürgermeister:innen und Lokalpolitiker:innen sind regelmäßig Anfeindungen ausgesetzt.
Auch eine neue Studie von hate-aid und der TU München zeigt: Digitale Gewalt schreckt Menschen davon ab, politische Verantwortung zu übernehmen. Doch ohne Politiker:innen keine Demokratie! Gerade die Fälle der CDU-Politikerin Yvonne Magwas, des CDU-Politikers Marco Wanderwitz, der Grünen-Abgeordneten Tessa Ganserer und weitere, die sich wegen Anfeindungen und digitaler sowie analoger Gewalt aus der Politik zurückziehen, zeigen: Politisch Engagierte geraten immer stärker unter Druck.
Was im Kleinen beginnt, nimmt oft schnell größere Dimensionen und kann zu analoger Gewalt übergehen. Viele Betroffene beklagen darüber hinaus, bei Gewalterfahrungen oder -androhungen und Diffamierungen keine ausreichende Unterstützung zu erhalten.
Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid, sagt: „Wir sehen es im aktuellen Wahlkampf: Durch den Hass und die Lügen, denen politisch aktive Menschen ausgesetzt sind, verändern viele die Art und Weise, wie sie Politik machen, handeln und kommunizieren. Es beeinflusst vor allem auch die Entscheidung darüber, ob und wie sie sich überhaupt noch engagieren. Das hat System und es muss uns alarmieren. Denn wenn sich immer weniger Menschen trauen, sich in unserer liberalen Demokratie zu engagieren, dann verlieren wir alle. Deshalb müssen jetzt Politik, Justiz, Parteien und Plattformen endlich alles dafür tun, Politikerinnen und Politiker und andere Engagierte effektiv zu schützen.“
11. Strafe für Antisemit am Holocaust-Gedenktag
Wegen Volksverhetzung wurde ein Kanadier vor dem Amtsgericht München im Schnellverfahren zu einer Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt – am Holocaust-Gedenktag am 27. Januar.
Vorausgegangen war eine “Pro-Palästina” Demonstration am Münchner Marienplatz am 20. Januar, zu der sich auch jüdische und pro-israelische Gegendemonstrant:innen einfanden. Dort beleidigte der Kanadier eine Münchner Jüdin antisemitisch. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass er folgende Sätze sagte: „Hitler hätte euch fertig machen sollen“ und „Jetzt werden wir euch fertig machen.“. Den ersten Satz hörte die Klägerin selbst, den zweiten hörte eine Zeugin.
Selbst der Verteidiger des Kanadiers war vor Gericht sichtlich genervt vom pöbelnden und beleidigendem Verhalten seines Mandanten vor Gericht. Wie T-Online schreibt: “Der Angeklagte habe die Staatsanwältin mehrfach unterbrochen und von einer „Micky-Mouse-Show“ gesprochen. Zudem habe er sie während ihres Plädoyers beleidigt und mit „miau, miau“-Lauten unterbrochen. Laut „bild.de“ habe er Kuss-Bewegungen in Richtung der Zeugin gemacht und ihr zugezwinkert.” Berufung wird er nicht einlegen, seine Begründung: “Ihm gefalle es in der Haft. Es sei wie in einem Hotel.”
Dass er bereits eine Woche nach seinen volksverhetzenden Beleidigungen verurteilt werden konnte, lag an der einfachen Beweislage. Liegt diese vor, kann die Staatsanwaltschaft ein Schnellverfahren bei Gericht beantragen.
12. Geldstrafen für prügelnde Burschenschafter
Für das abschließende Urteil bleiben wir ebenfalls in München. Weil Münchner Burschenschafter aus rassistischer Motivation heraus auf einen Migranten an einer Münchner U-Bahn-Haltestelle einprügelten, wurden sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu 140 Tagessätzen zu 20,- Euro verurteilt. Vorausgegangen war eine Pöbelei gegen den Geschädigten sowie einen weiteren Migranten.
Die Tat trug sich bereits im Sommer 2021 zu. Der Angriff erfolgte ohne rechtfertigenden Grund und ohne vorherige Provokation. Die Richterin machte deutlich, dass beide Geschädigten ihrer Meinung nach wegen ihres Aussehens angegriffen wurden.
Die beiden Männer legten Geständnisse ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. “Bei den beiden Tätern soll es sich laut Fachinformationsstelle Rechtsextremismus um Angehörige der Franco-Bavaria handeln, deren Anwesen in der Nähe des Tatortes liegt. Ein Täter soll trotz Hochsommers Stiefel getragen haben”, wie Endstation-Rechts schreibt.
Titelbild: Canva
The post Urteile des Monats: AfD Sachsen gesichert rechtsextrem appeared first on Volksverpetzer.