Verwaltungsgericht Köln WDR muß Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladen

Sahra Wagenknecht muß nicht in die ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden, entscheidet ein Gericht. Der Sender argumentiert mit der geringen Bedeutung des BSW. Die Partei behauptete: Neben Merz habe eigentlich nur Wagenknecht realistische Chancen, Kanzler zu werden. Dieser Beitrag Verwaltungsgericht Köln WDR muß Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Feb 6, 2025 - 18:52
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Verwaltungsgericht Köln WDR muß Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladen

Sahra Wagenknecht bei ihrer Wahlkampfrede, Porträt. Wahlveranstaltung der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht zur Bundestagswahl 2025 in Stuttgart, Baden-Württemberg, Deutschland, Europa Sahra Wagenknecht beim Wahlkampf in Stuttgart: In die ARD-„Wahlarena“ wollte sie sich einklagen – und scheiterte nun. Foto: picture alliance / imageBROKER | Arnulf Hettrich

Sahra Wagenknecht muß nicht in die ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden, entscheidet ein Gericht. Der Sender argumentiert mit der geringen Bedeutung des BSW. Die Partei behauptete: Neben Merz habe eigentlich nur Wagenknecht realistische Chancen, Kanzler zu werden.

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