Bundesverfassungsgericht erklärt Auslieferung von Maja T. an Ungarn für unzulässig
Maja T. wurde im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert – ein Verbot des Bundesverfassungsgerichts kam zu spät. Nun hat Karlsruhe einer Beschwerde von T. stattgegeben. Die Haftbedingungen in Ungarn hätten ausführlicher geprüft werden müssen.
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